Geschwindigkeitsreduzierung Burker Straße

An die
Stadt Forchheim
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Uwe Kirschstein

per Mail: uwe.kirschstein@forchheim.de

Forchheim, 21.07.2020

 

Ergänzend zu dem Antrag von Stadtrat Holger Lehnard vom 22.01.2019 beantragen wir
Folgendes:
Erweiterung der Geschwindigkeitsreduzierung an der Burker Straße und das
Anbringen einer dauerhaften Geschwindigkeitsanzeige.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschstein,

aktuell besteht eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Burker Straße. Diese beginnt auf
Höhe „Bushaltestelle von der Einmündung Regnitzau“ und reicht bis zur „Bushaltestelle auf
Höhe Hausnummer 50“.
Hiermit beantragen wir die Erweiterung dieser Geschwindigkeitsreduzierung mit den
Verkehrsschildern "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" – Verkehrszeichen 274-
30 (278-30) nach StVO auf beiden Seiten der Fahrbahnen bis zur Höhe „Feuerwehr
Burk“.

Begründung:
In diesem Bereich befindet sich eine „Querungshilfe“ kurz vor der Einfahrt zur Straße „Am
Schellenberg“. Diese wird u. a. genutzt um in den Kindergarten, die Kirche, zum Friedhof zu
kommen. Ebenso fungiert diese als Schulweg zu den beiden Gymnasien. Nördlich von der
Bäckerei Pfister ist ein Fußweg, der von sehr vielen Grundschulkindern aus Burk genutzt
wird.
Der Verkehrsfluss - aufgrund der Parksituation auf der östlichen Seite der Straße (vor der
Bäckerei Pfister) - würde durch die Geschwindigkeitsreduzierung entspannter werden.
Die Gehwege werden beidseitig als Schulweg genutzt (auch zu den Schulbussen), als Weg
zur Burker Kirche, zum Burker Friedhof und zum Sportplatz / Sportheim.
Neben dem Sicherheitsaspekt ist die Verkehrs- und Lärmbelästigung der Anwohner*innen
ein entscheidendes Kriterium für eine Geschwindigkeitsreduzierung.

Bereits im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Forchheim
wurde durch das Büro PLANWERK festgestellt – Zitat: (Seite 122 und 123):

„Die Fußgängerwege entlang der Ortsdurchfahrt sind an einigen Stellen sehr schmal; auch
fehlen dort sichere Wege für den Radverkehr. Eine Lösungsmöglichkeit könnte sein, die
Fahrbahn zu verschmälern und auf einer Straßenseite den Gehsteig zu verbreitern.

Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) und zugelassenen ruhenden Verkehr
im Straßenraum können die Geschwindigkeit reduziert und die Sicherheit für Fußgänger
erhöht werden.“

Da der erst genannte Punkt im Augenblick aus unserer Sicht finanziell bzw. durch eine
sehr lange Planungs- und Bauphase nicht realisierbar erscheint, sollte der
vorgeschlagene Punkt „Geschwindigkeitsreduzierung“ sehr schnell umgesetzt
werden.
Die rechtliche Grundlage von Tempo 30 ist Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Hier werden streckenbezogene Temporeduzierungen und Tempo-30-Zonen
geregelt.

§ 45 StVO - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder
verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (5) hinsichtlich der zur
Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen.
Zitat:
"Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere
in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie
hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an", heißt
es in Absatz 1c.
In der StVO wird die Errichtung von Tempo-30-Bereichen - entweder als streckenbezogene
Temporeduzierung oder als Tempo-30-Zone - in Paragraf 45 geregelt. In der Regel wird die
Geschwindigkeit aufgrund von Lärmschutz oder der Sicherheit begrenzt.

Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage obliegt es einer Kommune den von uns
genannten Bereich die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Ferner wiederholen wir den Antrag, eine dauerhafte Geschwindigkeitsanzeige auf der
Burker Straße vom Kreisel Hausen kommend zwischen den Einfahrten „Dorfäcker“ und der
Einfahrt „Am Linsengraben“ zu installieren.

Begründung:
Das Ortsschild Forchheim wurde zwar Richtung Westen zur Einfahrt Dorfäcker versetzt,
doch konnten die Anwohner und auch wir feststellen, dass die Mehrheit der Fahrzeuge erst
ab der Querungshilfe – nach Abzweig „Am Kirschgarten“ ihre Geschwindigkeit verringert.

Die Nachbargemeinden Heroldsbach, Wimmelbach, Oesdorf, um nur ein paar wenige zu
nennen, haben durch das dauerhafte Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen sehr positive
Erfahrungen gemacht. Der sehr große Teil der Fahrer reduziert seine Geschwindigkeit nach
den Warnhinweisen auf der Anzeige.

Über eine zeitnahe inhaltliche Beratung aller Aspekte in den zuständigen Gremien würde ich
mich sehr freuen.

Für Rückfragen aller Art stehe ich Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Josua Flierl & Holger Lehnard


veröffentlicht am 21. Juli 2020 von Josua Flierl