Novelle Bayerische Bauordnung - Anpassung städtischer Satzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschstein,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Schönfelder,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Prechtel,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus dem Forchheimer Stadtrat,

vor knapp einem Jahr trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Wir begrüßen diese Novelle sehr, da sie unter dem Strich für mehr Bürgerfreundlichkeit und schnellere Verfahren sorgt. Für die Kommunen bietet die Novelle einige wichtige Aspekte. Diese kommen aber nur nach dem Erlass entsprechender Satzungen zum Tragen.

Wir beantragen deshalb, dass uns die Verwaltung im ersten Quartal 2022 Satzungsvorschläge zu folgenden Bereichen - zur Diskussion im Stadtrat - vorlegt:
1. Die bestehende Verpflichtung zur Herstellung von Spielplätzen ab zehn Wohneinheiten muss klar geregelt werden. Dies betrifft unter anderem folgende Bausteine: Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Verpflichtung zum Unterhalt, Möglichkeiten der Ablöse usw.
2. Die Neufassung des Art. 81 BayBO ermöglicht es Kommunen, die Begrünung von Dächern und Fassaden durch eine Satzung festzuschreiben.Ebenso muss durch diese Satzung die Anlage von Stein- und Schottergärten, Kunstrasen und anderweitige Versiegelung geregelt werden. Ziel muss es sein, die Versiegelung von Grundstücke möglichst gering zu halten, um Lebensräume für Flora und Fauna aufrecht zu erhalten.

Neben der Erstellung oben genannter Satzungen benötigen wir auch für unsere Stellplatzsatzung eine Aktualisierung. Die Defizite der bestehenden Satzung wurden im Lauf des letzten Jahres mehr als deutlich. Wir beantragen deshalb die Stellplatzsatzung in folgenden Punkten zu modifizieren beziehungsweise zu ergänzen:
1. Die Ablösesumme eines Stellplatzes im inneren Stadtgebiet sollte von 4.200 Euro auf 4.500 Euro steigen.
2. Im äußeren Stadtgebiet - einschließlich aller Ortsteile - sollte die Ablösesumme je Stellplatz von 3.200 Euro auf 3.500 Euro erhöht werden.
Nachdem es in vielen bayerischen Kommunen keine Stellplatzreduzierungen für sog. Altenwohnungen gibt und der Begriff sich in der Praxis meistens auf die Barrierefreiheit bezieht, beantragen wir die Streichung der Textziffer 1.3. der Anlage 1 der Stellplatzsatzung.
Die neue Satzung muss ebenso die Errichtung von Fahrradstellplätzen und entsprechende Begrünungen von Parkplatzanlagen neu und zukunftsorientiert regeln.

Nachdem uns die Vorlage entsprechender Satzungsvorschläge bis Ende letzten Jahres in Aussicht gestellt wurde und wir bis heute kein entsprechendes Verwaltungshandeln feststellen konnten, wollen wir mit diesem Antrag die Dringlichkeit unterstreichen und erwarten von der Verwaltung entsprechende Vorschläge.

Für Rückfragen aller Art stehe ich Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Josua Flierl                                Thomas Werner
Fraktionsvorsitzender             Stadtrat


veröffentlicht am 26. Januar 2022 von Josua Flierl